Die falsche Lizenzierung von Software kann zu Schadenersatzforderungen, Betriebsunterbrechungen oder Strafverfolgung führen. Damit Ihnen das nicht passiert sollten Sie diesen Ratgeber lesen. Er gibt einen Überblick über alle rechtlichen Aspekte des Lizenzmanagements und hilft Ihnen, unangenehme Überraschungen bei Software-Audits zu vermeiden.
Inhalt:
Die Verwaltung von Softwarelizenzen stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Wer zu viele Lizenzen kauft, wirft Geld zum Fenster hinaus, wer dagegen an Lizenzen spart, erlebt spätestens beim nächsten Audit eine böse Überraschung. Eine Unterlizenzierung kann schließlich nicht nur zu hohe Nachforderungen, sondern auch zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen führen. Der Einsatz von Software ohne ausreichende Lizenzierung stellt zudem eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie diesen Ratgeber lesen. Er gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über alle rechtlichen Aspekte des Lizenzmanagements, sondern geht auch auf Themen wie Compliance und Risikomanagement ein.
Der Autor Kjell Vogelsang berät und vertritt als Fachanwalt für IT-Recht bundesweit Mandanten in allen rechtlichen Fragen der IT. Er hält Vorträge zu den Themen IT-Recht, IT-Sicherheit und Projektmanagement und ist als Dozent und Trainer für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz tätig.
Kjell Vogelsang zeigt Ihnen unter anderem:
- Warum ein Lizenzmanagement Kosten spart und den Unternehmenswert steigert.
- Welche Arten von Lizenzen es gibt und wie sie rechtlich einzuordnen sind.
- Welche Rolle das Lizenzmanagement für den Datenschutz spielt.
- Was Sie bei einem Software-Audit besser (nicht) tun sollten.
Originalauszug aus dem Dokument:
III. Strafverfolgung
Der Einsatz von Software ohne ausreichende Lizenzierung stellt, wie jede Urheberrechtsverletzung, stets auch eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
In der Praxis stellt die Strafverfolgung NOCH einen zu vernachlässigenden Aspekt dar. Zum einen wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, d. h. der Verletzte muss selbst einigen Einsatz bringen, damit es zu einem Strafverfahren kommt. Zum anderen haben die Staatsanwaltschaften als zuständige Behörde, zumindest nach ihrer eigenen Wahrnehmung, Wichtigeres zu tun, als Urheberrechtsverstöße zu verfolgen.
Diese Aussage ist jedoch, jedenfalls für die Zukunft, auf keinen Fall belastbar. Der Ton auch in der Justiz wird rauer. Ebenso wird der Umgang von Unternehmen miteinander zunehmend von hart geführten rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt. Es ist demgemäß damit zu rechnen, dass das Feld der Strafverfolgung im Bereich des Lizenzmanagements an Bedeutung gewinnen wird. Zu beobachten sind bereits Ermittlungsverfahren aufgrund von Nutzung gebrauchter Software, deren Nutzung tatsächlich oder vermeintlich unzulässig war.
Verfolgt werden im Rahmen einer Strafverfolgung die Täter, das sind diejenigen Geschäftsführer und Mitarbeiter, die die Urheberrechtsverletzung in Person begangen haben.
Eine generelle Haftung der Geschäftsführung, für alles was im Unternehmen geschieht, gibt es hingegen im deutschen Strafrecht nicht.