Das Schrems-II-Urteil des EuGH gilt als Zäsur im Datenschutzrecht. Demnach ist das Übertragen personenbezogener Daten in Länder außerhalb Europas im Zweifelsfall rechtswidrig. In diesem Webcast erfahren Sie, wie sich das auf die IT-Sicherheit und Ihre Unternehmensdaten auswirken kann und wie Sie damit umgehen sollten.
Sprecher
Katharina Raabe-Stuppnig
Selbstständige Rechtsanwältin
Armin Simon
Regional Sales Director Germany, Data Protection Thales
Der ausgebildete Informatiker startete seine Karriere als Systems Engineer und ist seit 1997 im Management bei unterschiedlichen Unternehmen der IT-Sicherheit. Armin Simon verfügt über einen weit gefächerten Erfahrungsschatz und ist gefragter Redner der IT-Security.
Christian Töpfer
Manager Solutions & Services, heise Business Services
Bis zum 16.7.2020 konnten sich Firmen bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf das „EU-US Privacy Shield“-Abkommen stützen. Dann kam das sogenannte „Schrems-II-Urteil“, durch das der EuGH dieses Abkommen für ungültig erklärt hat.
Update vom 8.12.:
Die Referenten haben nachträglich die offenen Fragen aus der Live-Sendung schriftlich beantwortet:
--> zum Download der Fragen & Antworten
Eine Konsequenz daraus: Es liegt in der Verantwortung des Datenexporteurs, zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen im Drittland ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU genießen. Gegebenenfalls muss man mit zusätzlichen Maßnahmen sicherstellen, dass das Schutzniveau dort dem der EU gleichwertig ist. Ist dies nicht möglich, darf die Datenübermittlung nicht erfolgen.
Viele Fragen und Unklarheiten also für jene Unternehmen, die personenbezogene Daten übermitteln. Grund genug für Fachanwältin Katharina Raabe-Stuppnig, in diesem Webcast auf folgende Fragestellungen einzugehen:
- Welche Vertragsverhältnisse sind von Schrems II betroffen?
- Welche technischen Anforderungen bzw. Empfehlungen in Bezug auf IT-Security gehen daraus hervor?
- Wie können die neuen Standardvertragsklauseln konkret umgesetzt werden?
- Welche wesentlichen Termine bzw. Deadlines müssen in Verbindung mit Schrems II eingehalten werden?
- Welche Konsequenzen kann eine Nichteinhaltung der Vorgaben für Unternehmen haben?
Im zweiten Teil des Webcasts stellt Ihnen Armin Simon von Thales Lösungsansätze für die vorhandenen Probleme vor und geht konkret auf die Reaktionen und Schutzmaßnahmen von Cloud Providern ein.
Moderation des Webcasts durch Christian Töpfer von Heise Business Services. Registrieren Sie sich jetzt!
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Wir empfehlen auch die anderen Teile unserer Webcast-Serie rund um Schrems II:
Die neuen Standardvertragsklauseln (SCC; „Standard Contractual Clauses“) (--> Teil 2)
Die Zusammenarbeit mit den Hyperscalern AWS, Microsoft und Google (--> Teil 3)
Große F&A-Runde: Experten beantworten alte und neue Fragen (--> Teil 4)
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