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DSGVO: Stichtag 25. Mai – Vorbereitung abgeschlossen, und nun?

Webcast-Aufzeichnung

Sprache: Deutsch
Dauer: 60 Minuten
Erscheinungsjahr: 2018
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Am 25.5.2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Dann sollten in allen Unternehmen die notwendigen Prozesse eingerichtet sein. Doch wer meint, dass damit alles erledigt sei, irrt. Denn die DSGVO verlangt auch, immer wiederkehrende Aufgaben zu erfüllen. Dieser Webcast informiert über diese Forderungen.

Sprecher

Richard Werner

Richard Werner

Business Consultant bei der Trend Micro Deutschland GmbH

Als Business Consultant bringt Richard Werner den IT-Sicherheitsverantwortlichen größerer Unternehmenskunden die Strategie Trend Micros näher, speziell im Hinblick auf aktuelle Cyberbedrohungen. In dieser Rolle, die er seit Juni 2016 innehat, hält Werner zudem Vorträge und kommuniziert mit der Presse.
Davor verantwortete er als Regional Solution Manager die Einführung insbesondere der Cloud- und Rechenzentrumslösungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Werner, der seit 2000 im Unternehmen ist, hatte beim japanischen IT-Sicherheitsanbieter bereits verschiedene leitende Positionen im technischen Bereich inne, vorwiegend im Post- und Presales-Support: Er war unter anderem Leiter des Presales-Teams sowie Senior Sales Engineer.
Vor seiner Zeit bei Trend Micro sammelte Richard Werner Berufserfahrung in der Lebensmittel- und der Logistikbranche.
Christian Töpfer

Christian Töpfer

Manager Solutions & Services, heise Business Services

Christian Töpfer war viele Jahre bei ChannelPartner im IDG-Verlag als Redakteur, Content Manager und Chef vom Dienst tätig. Seit 2016 arbeitet er bei heise und kümmert sich um Online-, Print- und Webcast-Projekte im Auftrag von Kunden.

Wenn am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ihre Wirkung entfaltet, haben alle Unternehmen (hoffentlich) die erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen. Sie haben zum Beispiel ein Datenschutzkonzept erstellt, einen Datenschutzbeauftragten bestellt, haben die Zwecke der Verarbeitung(en) personenbezogener Daten festgelegt, haben Prozesse für die Auskünfte und Beschwerden betroffener Personen implementiert, haben Löschkonzepte erstellt usw.

Viele glauben, dass Sie sich dann zurücklehnen und wieder anderen Dingen widmen können. Doch das ist ein Trugschluss. Denn die DSGVO sieht vor, dass auch nach dem Stichtag 25. Mai von den Verantwortlichen in den Unternehmen regelmäßig bestimmte Aufgaben erfüllt werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel die wenig konkreten Angaben in der DSGVO zur Forderung nach "Stand der Technik" zur IT-Sicherheit und die Anzeige von Datenverlusten innerhalb von 72 Stunden.

In diesem Webcast themtisiert der Sicherheitsexperte im Studio, Herr Richard Werner von Trend Micro, genau diese wiederkehrenden Aufgaben. Er gibt eine Antwort darauf, wie diese Forderungen dauerhaft erfüllt werden können und welche Mehrwerte sich daraus für die Firmen ergeben.

Herr Werner erläutert im Webcast konkret,

  • was auf Unternehmen nach dem 25. Mai zukommen kann,
  • was in den ersten Tagen nach dem 25. Mai zu tun ist,
  • was unter "Stand der Technik" zu verstehen ist,
  • was nicht zum "Stand der Technik" gehört und
  • was Sie bei Datenverlusten tun müssen.

Moderiert wird der Webcast von Christian Töpfer von Heise Business Services. Registrieren Sie sich jetzt!

DSGVO: Stichtag 25. Mai – Vorbereitung abgeschlossen, und nun?

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Inhaltstyp: Webcast